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3. Die Entwicklung bis 1918

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Nach Fortentwicklungen in den Jahren nach ihrem Erlass wurden die drei Sozialversicherungsgesetze 1911 in der Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammengefasst (aus der zuletzt das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung mit Wirkung vom 1. Januar 1997 in das Sozialgesetzbuch (SGB) überführt worden ist).

Die sechs Bücher der RVO regelten: 1. Gemeinsame Vorschriften für alle Zweige der Reichsversicherung; 2. Krankenversicherung; 3. Unfallversicherung; 4. Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung; 5. Rechtliche Beziehungen der Versicherungsträger zueinander und zu anderen Verpflichteten; 6. Verfahren.

Ebenfalls 1911 wurde das Versicherungsgesetz für Angestellte verabschiedet[13]. Es entsprach in der gesetzlichen Struktur der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung der RVO, sah für die standesbewussten Angestellten aber unter meist milderen tatbestandlichen Voraussetzungen sehr viel günstigere Leistungen vor als die RVO für die Arbeiter. Die Durchführung der Angestelltenversicherung oblag der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte.

2. Teil Bedeutung, System und internationale Dimension des Sozialrechts§ 3 Geschichte der sozialen Sicherung in der industriellen Gesellschaft › III. Erweiterungen des Sozialrechts von 1918 bis 1945

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