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Zeugen oder Dokumente?

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Jackson bestand bekanntlich darauf, dass die Beweisführung gegen die Angeklagten sich möglichst ausschließlich auf deutsche Dokumente stützen sollte, von denen die Anklage aus insgesamt über 100.000 zunächst 10.000 auswählte, von denen dann immer noch 4.000 übersetzt und in das Verfahren eingeführt wurden.42 Diese Strategie stieß innerhalb und außerhalb der US-Delegation auf beträchtlichen Widerstand. Aus verschiedenen Gründen widersetzten sich so wichtige Mitarbeiter Jacksons wie Telford Taylor, Sidney Alderman und allen voran William J. Donovan, Jacksons Wunsch, auf Zeugen möglichst zu verzichten. Mit General Donovan, dem Gründer und Chef des OSS, kam es u.a. darüber zum Zerwürfnis, so dass Donovan im Oktober 1945 den Stab verließ. Viele waren der Meinung, die sich dann ja auch bewahrheitete, dass ein Prozess nur auf der Basis der Dokumente seine mediale Wirkung verlieren und damit ein wesentliches Ziel, nämlich die Öffentlichkeit zu erreichen, verfehlen würde. Für Donovan ging es aber auch darum, durch die Präsentation von Belastungszeugen aus dem Bereich nicht der Opfer, sondern des inneren Zirkels der Herrschaft, die Verteidigungsfront der Angeklagten psychologisch und publikumswirksam zu erschüttern.43 Jackson setzte sich zwar durch, dennoch erschienen im Prozess neben den 61 Zeugen der Verteidigung und den in den Zeugenstand gerufenen Angeklagten selbst auch 33 von den Anklägern aufgerufene Zeugen, darunter hohe Militärs wie Paulus und Lahousen, die im Sinn Donovans die Angeklagten verunsicherten und großes Interesse bei den Medien fanden.

Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46

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