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Otto Böhm / Rainer Huhle „Die wahre Klägerin vor den Schranken dieses Gerichts ist die Zivilisation.“

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Zur Eröffnungsrede des amerikanischen Hauptanklägers Robert H. Jackson

Robert Houghwout Jackson ist mit Abstand der meistzitierte und am besten erinnerte Protagonist des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses (International Military Tribunal – IMT). Im historischen Gedächtnis des Prozesses ist Jackson die prägende Figur, sein Gesicht ist das der Anklage, ja überhaupt der Idee dieses Strafgerichtshofes.1 Er war der entschiedenste Verfechter eines internationalen Tribunals gegen die Hauptverantwortlichen der NS-Verbrechen und der wesentliche Organisator des Verfahrens. Er war Chef des amerikanischen Office of the Chief of Counsel for the Prosecution of Axis Criminality (OCCPAC) und ab 1945 amerikanischer Delegationsleiter, als die vier Mächte in London das Gerichtsstatut, die Anklagepunkte und die Verfahrensweisen des IMT ausarbeiteten. Der Bedeutung seiner Mission war sich Jackson stets bewusst.2 Hartnäckig und zielbewusst setzte er seine Positionen auf der Londoner Konferenz durch. Das am 8. August 1945 verabschiedete Statut war auch ein persönlicher Triumph für ihn und seine Konzeption der Bestrafung der NS-Verbrecher: Wie seit 1941 von Churchill und Roosevelt angekündigt, war eines ihrer Kriegsziele die „Bestrafung von Kriegsverbrechen“, durchzuführen durch die „Vereinten Nationen“,3 also die Alliierten. In Jacksons und seiner Verbündeten Vorstellung sollte dies in Gestalt eines förmlichen Gerichtsverfahrens gegen die Hauptkriegsverbrecher geschehen. Dies war in der US-Regierung nicht unumstritten.

Im Januar 1945 hatten sich Kriegsminister Henry Stimson und Justizminister Francis Biddle (der später der amerikanische Richter am IMT wurde) mit Präsident Roosevelt und dessen Rechtsberater Samuel Rosenman darauf geeinigt, dass vor einem ordentlichen Gericht Anklage erhoben werden sollte. Damit hatte sich diese Position in der Roosevelt-Regierung endgültig gegen die Fraktion von Finanzminister Henry Morgenthau durchgesetzt, der nicht nur Deutschland zu einem Agrarland machen, sondern auch ausgewählte NS-Täter („Erzkriminelle, deren offensichtliche Schuld allgemein anerkannt ist“) nach ihrer Identifizierung ohne Gerichtsverfahren erschießen lassen wollte.4

Zu den Unterstützern einer rechtsförmigen Bestrafung zählte auch der Stellvertreter des Verteidigungsministers, John J. McCloy, später Präsident der Weltbank (1947–1949) und anschließend Alliierter Hochkommissar für Deutschland (1949–1952). Nachdem sich während der Konferenz von Jalta im Februar 1945 die drei Hauptalliierten auf ein Internationales Militärtribunal geeinigt hatten, fuhr Roosevelts Berater Samuel Rosenman zu weiteren Planungen zur Gründungskonferenz der UNO nach San Francisco. Dort konnte er im Mai den Außenministern Eden, Molotow und Bidault ein erstes Konzept vorlegen, dessen Fassung im Wesentlichen von Robert Jackson stammte.5 Am 2. Mai wurde Jackson dann von Präsident Harry Truman (Roosevelt war überraschend am 12. April gestorben) zum Hauptankläger und verantwortlichen Organisator der Vereinigten Staaten für das Militärtribunal ernannt. Am 22. Mai flog er, begleitet von Colonel John Amen, zu ersten Gesprächen nach London, im Juni begann er mit den konkreten Vorbereitungen für das International Military Tribunal (IMT).

Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46

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