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2.1.3 Statistischer Stadtbegriff

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Bewertung nach Einwohnerzahl

Der statistische Stadtbegriff beruht auf der Überlegung, dass eine Siedlung eine bestimmte Mindesteinwohnerzahl besitzen muss, um als Stadt gelten zu können, und dass daher umgekehrt die Einwohnerzahl geeignet ist, eine Siedlung als Stadt zu definieren und bezüglich ihrer Größe zu klassifizieren. So war es in Deutschland bis vor wenigen Jahrzehnten in der Bevölkerungsstatistik üblich, Gemeinden ab 2000 Einwohnern als Städte zu bezeichnen und die folgende Abstufung vorzunehmen: Landstadt (2000 bis unter 5000 Einw.), Kleinstadt (5000 bis unter 20.000 Einw.), Mittelstadt (20.000 bis unter 100.000 Einw.), Großstadt (ab 100.000 Einw.), Weltstadt (ab 1 Mio. Einw.). Auch internationale Vergleiche bezüglich des Verstädterungsgrades verwenden in der Regel rein bevölkerungsstatistische Abgrenzungen, um die in Städten wohnende Bevölkerung zu bestimmen. Wegen national unterschiedlicher Schwellenwerte ist jedoch selten Vergleichbarkeit gegeben; so zählt nach dem Demographical Yearbook der UNO in Island eine Siedlung ab 200 Einwohner als Stadt, in Japan ab 50.000 Einwohner. Entsprechend gering ist die Aussagekraft internationaler Vergleiche des Verstädterungs- bzw. Urbanisierungsgrades von Staaten, der durch die Verstädterungsquote ausgedrückt wird (derjenige Anteil der Bevölkerung eines Landes an der Gesamtbevölkerung, der in Städten lebt).

Bedeutungswandel der Einwohnerzahl

In Deutschland sind statistische Abgrenzungen von Städten auf der Basis von Einwohnerzahlen spätestens seit den Verwaltungs- und speziell den Gemeindegebietsreformen der 1970er Jahre nicht mehr brauchbar. Durch die vielfach erfolgte Eingemeindung ländlicher Siedlungen in Städte bzw. die verwaltungsmäßige Zusammenlegung von Dörfern zu neuen politischen Gemeinden mit Land- bis Kleinstadtgröße ist in den meisten Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland keine Übereinstimmung mehr zwischen Verwaltungseinheit und Siedlungsstruktur gegeben. Die Einwohnerzahl kleiner bis mittelgroßer Gemeinden sagt in vielen Fällen nichts mehr über den Status als Stadt- oder Landgemeinde aus. Auch im Umland größerer Städte sind Zweifel angebracht, ob gewisse suburbane Gemeinden mit der Einwohnerzahl einer Klein- bis Mittelstadt tatsächlich als Stadt bezeichnet werden sollten (vgl. 2.4.3).

Stadtgeographie

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