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2.3.2 Stadt-Land-Kontinuum
ОглавлениеVerhältnis in Industrieländern
Mit zunehmender sozio-ökonomischer Entwicklung in Richtung auf eine Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft, wie sie besonders für das westliche Europa und Nordamerika typisch ist, verschwindet der Stadt-Land-Gegensatz immer mehr und macht einem Stadt-Land-Kontinuum Platz. Dieser ursprünglich aus dem Schrifttum der angelsächsischen Sozialwissenschaften stammende Begriff („folk-urban continuum“) verweist auf die fließenden Übergänge zwischen Stadt und Land. Es stehen sich also nicht mehr zwei grundlegend unterschiedliche Siedlungstypen gegenüber, sondern es existiert ein breites Spektrum von mehr oder weniger stark städtisch („urban“) oder ländlich („rural“) geprägten Siedlungen zwischen den beiden „Endpunkten“ bzw. Extrempositionen, der höchst entwickelten Stadt (z. B. einer „global city“, vgl. Kap. 2.5.2.2) und der dörflich-ländlichen Siedlung mit einer vollständig bewahrten traditionellen Wirtschafts- und Sozialstruktur.
Abgrenzungsproblem Stadt – Land
Dieses Stadt-Land-Kontinuum entwickelte sich vor allem durch den von den Städten gesteuerten Prozess der Urbanisierung (vgl. Kap. 2.3.4). Eine Folge ist die besonders in der Raumplanung zunehmend zu beobachtende Schwierigkeit, Stadt und Land als Siedlungskategorien zu definieren und ländliche Räume eindeutig von städtischen Räumen abzugrenzen. So verweist der „Raumordnungsbericht 2005“ der Bundesregierung darauf, dass „der sozio-ökonomische Strukturwandel ländlicher Räume und die fortschreitende Besiedlung“ dazu geführt haben, „dass sie mehr und mehr einen städtischen Charakter annehmen. … Eine eindeutige Abgrenzung gegenüber verdichteten Gebieten wird mit der fortschreitenden Angleichung ländlicher Räume an städtische Verhältnisse … immer schwieriger.“ (BUNDESAMT FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG 2005, S. 203). Das Problem, den Stadtbegriff eindeutig zu definieren (vgl. Kap. 2.1), zeigt sich also auch hier, da es nicht möglich ist, in einem Stadt-Land-Kontinuum von Ort und Zeit unabhängige und allgemeingültige Grenzen zwischen den beiden Kategorien festzulegen.