Читать книгу Verteidigung im Revisionsverfahren - Reinhold Schlothauer - Страница 148
bb) Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der § 76 Abs. 2 Nr. 1 GVG, § 33b Abs. 2 Nr. 1 JGG (§ 338 Nr. 1 lit. b StPO)
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Vollständig und im Wortlaut mitzuteilen sind
• | der Beschluss der Kammer über ihre Besetzung in der Hauptverhandlung, |
• | die Anklageschrift, der Eröffnungsbeschluss und etwaige Hinweise vor Beginn der Hauptverhandlung und sonstige Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass die zu verhandelnde Sache in die Zuständigkeit des Schwurgerichts fällt bzw. das Fehlen solcher Hinweise und Tatsachen, |
• | der Besetzungseinwand, die Tatsache seiner rechtzeitigen Geltendmachung und der Umstand, dass er später nicht zurückgenommen wurde,[25] |
• | die Entscheidung über den Besetzungseinwand oder die Tatsache, dass dieser übergangen wurde und |
• | die Besetzung, in der das Gericht die Hauptverhandlung bis zum Urteil durchführte. |