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bb) Anforderungen an den Vortrag der Rüge der Verletzung der § 76 Abs. 2 Nr. 2 GVG, § 108 Abs. 3 JGG (§ 338 Nr. 1 lit. b StPO)
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Für die Anforderungen an den Vortrag gem. § 344 Abs. 2 StPO gelten die Ausführungen zu Rn. 261 entspr.. Insbesondere sind die Umstände darzulegen, die die Behauptung objektiver Willkür des Besetzungsbeschlusses tragen.