Читать книгу Verteidigung im Revisionsverfahren - Reinhold Schlothauer - Страница 70
II. Anforderungen an den Vortrag
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Auch wenn das Revisionsgericht auch dieses Verfahrenshindernis von Amts wegen prüft, empfiehlt sich die Erhebung einer gezielten Rüge.
Mitgeteilt werden sollten die Anklage und der Eröffnungsbeschluss in beiden Verfahren. Im Falle der Unwirksamkeit eines Übernahme- und Verbindungsbeschlusses ist auch dieser mitzuteilen. Es haben Darlegungen zu folgen, warum beide Anklagen dieselbe Tat im prozessualen Sinne betrafen.
Teil II Ausgewählte Verfahrensrügen (einschließlich Verfahrensvoraussetzungen und -hindernissen) › Kapitel 1 Verfahrensvoraussetzungen und -hindernisse › Rüge 3a Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO