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Kapitel 2 Gerichtliche Zuständigkeit/Zuständigkeit des Spruchkörpers
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Überblick | Rn. | |
Rüge 6: | Sachliche Zuständigkeit | 167 |
Rüge 7: | Verhandlung gegen Jugendliche/Heranwachsende vor allgemeinem Strafgericht | 180 |
Rüge 8: | Verhandlung vor dem Jugendgericht trotz Vorwurfs von nach Vollendung des 21. Lebensjahrs begangenen Straftaten | 193 |
Rüge 9: | Örtliche Zuständigkeit | 199 |
Rüge 10: | Fand die Hauptverhandlung vor der/dem nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Abteilung/Spruchkörper des sachlich und örtlich zuständigen Gerichts statt? | 205 |
Rüge 11: | Verhandlung vor der zuständigen (besonderen) Strafkammer | 234 |
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