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1. Rechtsgrundlagen

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Hat in einem Verfahren gegen mehrere Angeklagte, das nicht bzgl. aller Angeklagter Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden zum Gegenstand hatte, statt des zuständigen Jugendgerichts ein Erwachsenengericht entschieden, begründet dies für jeden Angeklagten den Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 StPO.

Verteidigung im Revisionsverfahren

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