Читать книгу Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht - Rolf Stober - Страница 77

§ 2Rechtswahl

Оглавление

286Im internationalen Vertragsrecht gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl (Parteiautonomie). Der Vertrag unterliegt nach Art. 3 I 1 Rom I-VO dem von den Parteien gewählten Recht. Nur wenn keine wirksame Rechtswahlvereinbarung getroffen wurde, ist das Vertragsstatut nach den Kollisionsnormen der Art. 4 ff. Rom I-VO objektiv zu bestimmen.

Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht

Подняться наверх