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1.Stillschweigende Rechtswahl

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288Die Variante der stillschweigenden Rechtswahl bildet in der Praxis immer wieder Anlass zu Streit, weil zumindest einer der Parteien möglicherweise nicht bewusst war, dass ihr Verhalten vor Gericht als stillschweigende Rechtswahl bewertet wird. Das Merkmal „eindeutig“ ist Ausdruck des Bestrebens des Gesetzgebers, der vorschnellen Annahme einer stillschweigenden Rechtswahl durch die Gerichte entgegenzutreten. Es stellt im Vergleich zum alten Art. 3 I EVÜ („mit hinreichender Sicherheit“) eine Verschärfung dar. Zu den bei der Würdigung zu beachtenden Einzelfallumständen gehört ausweislich des Erwägungsgrunds Nr. 12 auch eine Gerichtsstandsvereinbarung. Legen die Vertragspartner beispielsweise einheitlich die ausschließliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte fest, kann dies darauf hindeuten, dass auch die Anwendbarkeit deutschen Rechts gewollt ist.25 Hintergrund davon ist, dass die Parteien vernünftigerweise annehmen werden, dass ein Gericht „sein“ eigenes Recht am besten kennt, so dass ein Rechtsstreit schneller und billiger durchzuführen sein wird.

289Indizien für eine stillschweigende Rechtswahl können ferner sein: die Bezugnahme auf Vorschriften einer bestimmten Rechtsordnung;26 die Verwendung von Formularen, die ersichtlich auf einer bestimmten Rechtsordnung aufbauen;27 die Einbettung eines Einzelvertrags in ein umfassenderes Vertragsverhältnis, für das eine Rechtswahl getroffen wurde;28 Vertragsschluss zwischen im Inland ansässigen Vertragspartnern in der betreffenden Landessprache im Inland;29 ferner die Vereinbarung eines einheitlichen Erfüllungsortes.

290Die beiderseitige Bezugnahme auf die lex fori in Schriftsätzen vor Gericht kann auf eine stillschweigende Rechtswahl hindeuten. Allerdings ist genau zu prüfen, ob insoweit wirklich ein Erklärungsbewusstsein der Parteien vorliegt.30 Insbesondere wenn eine oder beide Parteien nicht anwaltlich vertreten sind, ist das zu bezweifeln. Es sei nochmals daran erinnert, dass die Einzelfallumstände insoweit „eindeutig“ auf eine stillschweigende Rechtswahl schließen lassen müssen.

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