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5. Vergütungsgespräche schaffen Akzeptanz!

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Grundsätzlich empfiehlt es sich, Vergütungsgespräche und somit auch Vorschussanforderungen zu Beginn des Mandats als selbstverständliche Grundlage des gegenseitigen Vertrages zu besprechen und unter Wahrung der gegenseitigen Interessen klare Zahlungen und Zahlungstermine festzulegen.

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Eine vertrauensvolle Darstellung des voraussichtlichen Verlaufs des Mandats, einschließlich der außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrensabschnitte einerseits und die hierauf entfallenden Kosten andererseits, bewahrt beide Seiten vor unangenehmen Überraschungen und Vertrauensverlusten. Dabei muss verdeutlicht werden, dass der Mandant in keinem Fall darauf vertrauen kann, dass der Rechtsanwalt Auslagen und erst recht anwaltliche Leistungen ohne finanzielle Absicherung erbringen kann, und die entsprechenden Vorschüsse im Voraus zur Sicherung des Rechtsanwalts festzulegen sind. Insofern unterscheidet sich das anwaltliche Dasein beispielsweise von anderen freien Berufen, insbesondere von Ärzten, bei denen oft eine Krankenkasse im Hintergrund steht, die die Vergütung ausgleicht.

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Der Rechtsanwalt kann seinem Auftraggeber zu Beginn des Mandats ein Merkblatt aushändigen und ihn über Besonderheiten im Zusammenhang mit seiner Vergütung informieren. Dies bietet sich insbesondere für die Rechtsanwälte an, die zum einen Vergütungsgespräche mit dem Auftraggeber scheuen und zum anderen einen Nachweis über die von ihnen erfüllten Hinweispflichten zu den Akten nehmen wollen.

3. Kapitel Grundlagen des anwaltlichen GebührenrechtsVI. Vorschuss, § 9 RVG › 6. Hinweis auf gesetzliche „Vorschusspflicht“ erleichtert Vorschussanforderung

Rechtsanwaltsvergütung

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