Читать книгу Rechtsanwaltsvergütung - Sabine Jungbauer - Страница 94
5. Mahnverfahren
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Die Gebühr für einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beträgt nach Nr. 1100 KV GKG 0,5, mindestens jedoch 32,00 €.
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Die Zurücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens, des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid oder des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid stehen der Zurücknahme der Klage gleich. Die Vervollständigung eines ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe hergestellten Urteils nach § 313a Abs. 5 ZPO steht der Ermäßigung nicht entgegen. Die Ermäßigung tritt auch ein, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind.
2. Kapitel Wertermittlung und Gerichtskosten › VII. Gerichtskosten › 6. Gerichts-Verfahrensgebühr im Allgemeinen