Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil II - Sabine Tofahrn - Страница 50
„Das Schlitzohr“
ОглавлениеA benötigt für eine samstägliche Spritztour ein schönes Cabriolet. Er verkleidet sich deshalb als Angestellter bei „Mr. Wash“ und begibt sich in das Parkhaus des Kaufhauses „Billig und gut“. Dort spiegelt er der ahnungslosen B vor, dass sie in den Genuss einer Kundenaktion komme, wonach jeder 50. Kunde umsonst sein Auto gewaschen bekomme. B solle ihm ihren Schlüssel aushändigen, A werde das Auto dann zu dem sich im UG befindlichen „Mr. Wash“ fahren und nach ihrem Einkaufsbummel werde sie den Wagen dann im 3. OG frisch gewaschen ausgehändigt bekommen. Tatsächlich fährt A sofort nach der Schlüsselübergabe und Verschwinden der hocherfreuten B mit dem Auto davon.
Er begibt sich alsdann zur nächsten Tankstelle, wo er den leeren Tank mit Benzin der X-GmbH im Wert von 100 € füllt. Wie von vorneherein geplant, entfernt er sich – unbemerkt vom Tankstellenpersonal – ohne zu bezahlen. Auf dem Weg zu seiner Freundin entdeckt er vor dem „Wilfried Durstig Getränkemarkt“ (D) mehrere dort zur Abholung durch einen Hersteller bereit gestellte Pfandflaschen der Marke „Trinkgut“. Es handelt sich dabei um Standardpfandflaschen, die von einer Vielzahl von Getränkeherstellern benutzt werden. In einem unbeobachteten Moment nimmt er eine Kiste mit leeren Flaschen weg, geht damit zur Kasse und lässt sich Pfand in Höhe von 4 € herausgeben.
Nachdem er mit seiner Freundin einen Ausflug in die Eifel gemacht hat, fährt er – wie ebenfalls geplant – abends mit dem Auto wieder in das Parkhaus von „Billig und gut“ und lässt es dort stehen, wo es am nächsten Morgen von einem Mitarbeiter gefunden wird.
Strafbarkeit des A? (eventuell erforderliche Anträge sind gestellt)
98