Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil II - Sabine Tofahrn - Страница 62
II. Strafbarkeit gem. §§ 263, 22, 23 gegenüber dem Tankstellenpersonal und zu Lasten der X-GmbH
ОглавлениеIn Betracht kommt jedoch ein versuchter Betrug. Hier müsste der Tatentschluss des A auf die Täuschung und die dadurch bedingte Irrtumserregung beim Tankstellenpersonal gerichtet sein. Ob A sich vorstellte, beim Tanken beobachtet zu werden und für diesen Fall seine Vertragstreue vorspiegeln wollte, lässt sich dem Sachverhalt nicht entnehmen. Bei lebensnaher Betrachtung ist es zwar möglich, aber nicht zwingend, so dass nach dem Grundsatz in dubio pro reo der Tatentschluss verneint werden muss.