Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil II - Sabine Tofahrn - Страница 61

Zweiter Handlungsabschnitt: Das Betanken des Fahrzeugs I. Strafbarkeit gem. § 263 gegenüber dem Tankstellenpersonal und zu Lasten der X-GmbH

Оглавление

A könnte sich wegen Betruges gem. § 263 strafbar gemacht haben, indem er das Fahrzeug betankte.

Zwar hat A durch das Betanken des Fahrzeugs konkludent über die Tatsache getäuscht, er sei zur Zahlung willig. Da der Tankvorgang jedoch unbemerkt blieb, hat er beim Tankstellenpersonal keinen Irrtum erregt. Der objektive Tatbestand ist damit nicht verwirklicht.

Strafrecht Besonderer Teil II

Подняться наверх