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1.3 Kollisionsnormen 1.3.1 Allgemein

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Kollisionsnormen sind grundsätzlich wie Sachnormen aufgebaut. Sie enthalten einen abstrakten Tatbestand sowie eine abstrakte – an den Tatbestand anknüpfende – Rechtsfolge. Anders als bei Sachnormen weisen die Tatbestände jedoch eine größere Abstraktionshöhe auf als nationale Sachnormen.[8] Auch beschränkt sich die Rechtsfolge der Kollisionsnormen auf den bloßen Verweis in eine bestimmte Rechtsordnung, nach deren Regelungen dann die finale Rechtsfolge zu finden ist.[9]

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