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9. Politisch motivierte Gewalttaten

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Von politisch motivierten Straftaten („Hassdelikten“ bzw. Verbrechen mit fremdenfeindlichem oder antisemitischem Hintergrund), denen „niedrige Beweggründe“ im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB[237] zugrunde liegen, sprechen wir, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sich der Angriff gegen die politische Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuelle Orientierung, Behinderung oder das äußere Erscheinungsbild bzw. den gesellschaftlichen Status des Opfers richtet[238].

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Besonders beunruhigend sind und waren durch Fremdenhass induzierte Brandanschläge. Das Jahr 1993 war mit insgesamt 284 gezählten Brandstiftungen und Brandanschlägen hervorstechend. Die Anzahl ist kontinuierlich abgesunken und hat im Jahr 2000 die Zahl von 34 nicht überschritten. Mordanschläge rechter Gewalttäter machen nur einen kleinen Bruchteil der Mordstatistik aus, das jedenfalls wurde von den amtlichen Stellen bislang behauptet. Nachdem im September 2000 der „Tagesspiegel“ vermeldet hatte, dass in der Zeit von 1990 bis Juli 2000 aufgrund rechter Gewalt insgesamt 93 Todesopfer zu beklagen waren, soll eine Überprüfung der Einzelfälle diese Annahme nur in 37 Fällen bestätigt haben; in 57 Fällen soll eine rechtsorientierte Motivation des Täters nicht feststellbar gewesen sein[239]. Die Zahl der politisch motivierten Tötungsdelikte liege für die Jahre 1994 bis 2000 konstant zwischen 8 und 11 Fällen jährlich[240]. Die von rechten Gewalttätern verübten Tötungsdelikte einschließlich Versuche würden zwischen zehn im Jahre 2001 und zwei im Jahre 2005[241] schwanken. Von Gewalttätern des linken Spektrums begangene Tötungsdelikte würden zahlenmäßig zwischen null und drei Taten bzw. Versuchen pro Jahr liegen[242].

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Heute wissen wir es besser. Seit November 2011 ermittelt der GBA gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Die Gruppierung soll bundesweit für neun Morde an Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft in den Jahren 2000 bis 2006, den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn im April 2007 und zwei Bombenanschläge in Köln 2001 und 2004 verantwortlich sein. Ende 2011 befanden sich bereits vier Beschuldigte in Untersuchungshaft[243].

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Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren

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