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4. Keine Entlastungsmöglichkeit durch freiwilligen Polygraphentest

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Nach wie vor ist nach Auffassung des BGH[29] der freiwillige, vom Tatverdächtigen zu seiner Entlastung beantragte Polygraphentest als Beweismittel weder geeignet noch zulässig. Die vom BGH im Jahre 1998[30] dargelegten grundsätzlichen Einwände bestünden uneingeschränkt fort[31]. Der Revisionsführer hatte in der Hauptverhandlung vergeblich die der Einholung eines Sachverständigengutachtens vorgeschaltete Untersuchung[32] des Angeklagten unter Einsatz eines Polygraphen beantragt.

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren

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