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2. Härtere Strafen für Hassdelikte

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Der Bundesrat hat am 02.03.2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung verabschiedet, das durch Änderung des § 46 StGB eine härtere Bestrafung von Täter erreichen will, die aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven gehandelt haben[36].

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren

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