Читать книгу Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren - Steffen Stern - Страница 61
5. Keine Strafbarkeit erbetener Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch
Оглавление115
Der 2. Strafsenat des BGH hat in einem viel beachteten Grundsatzurteil zur Sterbehilfe am 25.06.2010 entschieden, dass die Behandlung eines unheilbar erkrankten Patienten straflos abgebrochen werden darf, wenn dies dessen zuvor geäußertem Willen entspricht. Bei bewusstlosen Patienten sei allein deren mutmaßlicher Wille maßgeblich. Freigesprochen wurde ein Anwalt, der seiner Mandantin zugeraten hatte, den Ernährungsschlauch ihrer seit Jahren im Wachkoma liegenden Mutter zu durchtrennen[33].
Teil 1 Einführung › B › IV. Reformbestrebungen