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1. Überlegungen zur weiteren Verschärfung von Jugendstrafen

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Auf der Agenda steht auch die weitere Verschärfung des Jugendstrafrechts[34]. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 vereinbart, im Jugendstrafrecht die Höchststrafe für Mord auf 15 Jahre anzuheben[35]. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/13142) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/8146) hervorgeht, ist nicht beabsichtigt, das Strafmündigkeitsalter herabzusetzen.

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren

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