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1.1.2 Ende des Werkschutzes – die Schutzdauer

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Lehrer A, der nach dem Eintritt in den Ruhestand ein mehrere hundert Seiten langes Buch über seine Erlebnisse und Erfahrungen im Schulalltag geschrieben hat, verstirbt am 23. 6. 2019. Wie lange ist sein Werk noch urheberrechtlich geschützt?

Wann ein geschaffenes Werk nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist, hängt von der Schutzdauer ab. Die Schutzdauer bestimmt sich durch die Addition der Lebenszeit des Urhebers und der urheberrechtlich bestimmten postmortalen Schutzfrist (Schutzdauer = Lebenszeit des Urhebers + Schutzfrist).4 Das Urheberrecht erlischt grundsätzlich siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers, bei mehreren Urhebern siebzig Jahre nach dem Tod des am längsten lebenden Miturhebers. Die Zählung dieser Schutzfrist beginnt mit dem Kalenderjahr, das auf das Todesjahr folgt.5 In dem Beispielsfall beginnt daher die 70-Jahre-Frist am 1. 1. 2020 und endet mit Ablauf des 31. 12. 2089.

Besonderheiten gelten für Fotos, denn bei ihnen muss danach unterschieden werden, ob es sich (nur) um „einfache“ Lichtbilder ohne Werkcharakter handelt oder ob sie Lichtbildwerke im Sinn des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG und somit persönliche geistige Schöpfungen darstellen. Als Faustformel sind den „einfachen“ Lichtbildern die alltäglichen Schnappschüsse und Amateurfotos zuzuordnen, die ohne jegliches handwerkliches Können mittels einer Digitalkamera gemacht werden.6 Ihr Schutz erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes.7 Die Lichtbildwerke unterfallen demgegenüber der normalen 70-Jahre-Frist.

Scriptor Praxis: Urheber- und Medienrecht sicher umgesetzt im Schulalltag

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