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Tag 4

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16. Mai 2013

Manfred Götzl, Richter. Holger Gerlach, Carsten Schultze, Angeklagte. Herbert Diemer, Jochen Weingarten, Vertreter der Bundesanwaltschaft. Wolfgang Heer, Verteidiger von Beate Zschäpe. Nicole Schneiders, Verteidigerin von Ralf Wohlleben, Thomas Bliwier, Christina Clemm, Yavuz Narin, Gül Pinar, Sebastian Scharmer, Angela Wierig, Anwälte der Nebenklage.

Götzl Guten Morgen. Wir waren stehen geblieben bei den Anträgen der Rechtsanwälte von Frau Zschäpe, das Verfahren auszusetzen und die Akten der Untersuchungsausschüsse beizuziehen, sowie der Ablehnung von zwei Vertretern der Bundesanwaltsschaft. Soll Stellung genommen werden?

Bundesanwalt Diemer Das Verfahren muss nicht ausgesetzt werden. Die Akten der Untersuchungsausschüsse sind nicht erforderlich, um die Schuld oder Unschuld der fünf Angeklagten festzustellen. Wir haben größtmögliche Kooperationsbereitschaft der Geheimdienste erlebt. Zudem sieht das Gesetz die Ablehnung eines Sitzungsvertreters der Bundesanwaltschaft nicht vor. Diese Binsenweisheit ist Herrn Rechtsanwalt Heer bekannt, deswegen werte ich seinen Antrag als eine umgedeutete Dienstaufsichtsbeschwerde. Deswegen muss man kein Verfahren aussetzen. Selbst wenn wir vier Staatsanwälte hier bei einem Verkehrsunfall ums Leben kämen, würde es der Behörde nicht einfallen, das Verfahren platzen zu lassen. Zu den Akten der Landesstaatsanwaltschaften, die beigezogen werden sollen: Die Verteidigung hat sich nicht die Mühe gemacht, die Akten einzusehen, und will das jetzt auf uns abladen. Die Verteidigung hatte zum frühestmöglichen Zeitpunkt, schon im November 2012, die Möglichkeit, die Akten einzusehen. Bei uns läuft in Sachen NSU noch ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Die Liste mit 129 Personen, die als mutmaßliche Unterstützer oder Kontaktpersonen des NSU gelten und die dem Bundestags-Untersuchungsausschuss vorgelegt wurde, hat mit diesem Verfahren nichts zu tun.

Anwältin Clemm Die Akten der Untersuchungsausschüsse sind absolut verfahrensrelevant. Ich beantrage, die Akten beizuziehen. Und auch die 129 mutmaßlichen Unterstützer des NSU sind nicht irrelevant. Ich beantrage zu erfahren, gegen wen da ermittelt wird.

Anwalt Narin Ich schließe mich den Anträgen der Verteidigung Zschäpes an und beantrage ebenfalls die Beiziehung der Akten. Der Generalbundesanwalt sollte nicht vorwegnehmen, welche Akten relevant sind.

Anwalt Scharmer Die Anträge der Zschäpe-Verteidigung sind durchaus sinnvoll, anders als die Anträge auf Einstellung des Verfahrens durch die Verteidigung Wohllebens. Ich verstehe den Widerstand der Bundesanwaltschaft nicht. Auch nicht, warum uns der Generalbundesanwalt nicht mitteilt, welche 129 Personen auf dieser Liste stehen. Dem Untersuchungsausschuss in Berlin wurde das mitgeteilt. Warum kann man uns das nicht übersenden?

Anwältin Pinar Ich drücke jetzt hier zum wiederholten Mal auf den Knopf und mein Mikro geht nicht an. Ich fordere eine Erklärung, warum das Mikrofon der Bundesanwaltschaft sofort angeht und meines nicht. Ich beantrage eine Erklärung des Gerichts. Hat die Bundesanwaltschaft eine Vorrangschaltung?

Götzl Dann mach ich jetzt 20 Minuten Pause, ruf den Techniker an und klär das.

(Pause. Ein Techniker überprüft die Mikrofone. Dann wird die Verhandlung fortgesetzt.)

Bundesanwalt Diemer Wir stellen uns nicht gegen die Einsicht in die Akten der Untersuchungsausschüsse. Die 129er-Liste werden wir dem Gericht übersenden und sie dann zum Gegenstand der Akteneinsicht machen.

Götzl Gut, nun zur Reihenfolge der Worterteilung. Stellungnahmen dazu?

Oberstaatsanwalt Weingarten Das Fragerecht ist in Paragraf 240 Strafprozessordnung geregelt, die Zuweisung des Rederechts ist einzig Sache des Richters. Es ist allgemeine Übung in deutschen Gerichtssälen, dass die Ankläger zuerst sprechen. Diese Reihenfolge ist für den, der später drankommt, kein Beschwerdegrund. Sinn und Zweck des Fragens ist nicht die Exponierung der Prozessbeteiligten, sondern die Suche nach der Wahrheit.

Anwältin Wierig Dennoch sollten die Verteidiger vor den Nebenklägern sprechen können.

(In der Folge verkündet Richter Götzl mehrere Beschlüsse: Die akustische Aufzeichnung der Verhandlung wird abgelehnt. Die Aufzeichnung per Video wird abgelehnt. Die wörtliche Protokollierung wird abgelehnt. Der Beschluss auf Beiziehung der Liste mit den 129 möglichen Unterstützern und Kontaktpersonen des NSU hat sich erledigt, sie wird von der Bundesanwaltschaft übergeben. Der Antrag, der Verteidigung das erste Wort nach der Bundesanwaltschaft zu erteilen, wird abgelehnt.)

Verteidiger Heer Die Verteidigung von Frau Zschäpe beanstandet Ihre Verfügung bezüglich des Fragerechts und bittet um Entscheidung des Senats.

(Das Gericht zieht sich für zehn Minuten zurück und bestätigt anschließend die Entscheidung des Vorsitzenden Richters Götzl zum Fragerecht.)

Götzl Erklärungen dazu?

Verteidiger Heer Eine Erklärung zu Herrn Bundesanwalt Diemer: Herr Diemer weiß genau, welche Bemühungen die Verteidiger unternommen haben, um Akteneinsicht zu bekommen. Seine Äußerung ist unsachlich.

Anwalt Bliwier Die Nebenklage hat die Akten in Karlsruhe eingesehen. Es war problemlos möglich, Kopien anzufertigen. Wenn die Verteidigung nicht in der Lage ist, nach Karlsruhe zu gehen und sich diese Akten zu besorgen, ist das kein Grund, den Prozess auszusetzen. Wir stellen gerne unsere Akten der Verteidigung zur Verfügung. Man kriegt die Akten problemlos und das seit einem Dreivierteljahr.

Götzl (zur Verteidigung Zschäpes) Wird Frau Zschäpe Angaben zur Sache machen oder zu den persönlichen Verhältnissen?

Verteidiger Heer Das ist nicht beabsichtigt.

Götzl Auch nicht zum Lebenslauf?

(Kopfschütteln.)

Götzl Herr Wohlleben?

Verteidigerin Schneiders Er wird schweigen, aber eine persönliche Erklärung abgeben.

Götzl Herr Schultze?

Schultze Ich werde mich äußern. Götzl Herr Gerlach?

Gerlach Ebenfalls.

Anwalt Scharmer (zu Schultze) Werden Sie auch Fragen beantworten?

Schultze Ja.

Der NSU Prozess

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