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Gefahrenabwehrbedarfsplan

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Der in Brandenburg verwendete Begriff »Gefahrenabwehrbedarfsplan« fasst die gemeindlichen Schutzaufgaben weiter. Die kommunale Gefahrenabwehr beinhaltet damit nicht nur die »klassischen« Feuerwehraufgaben, sondern beispielsweise auch Aufgaben bei allgemeinen Not- und Unglücksfällen sowie Aufgaben des Katastrophenschutzes.

Feuerwehrbedarfsplanung

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