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Beispiel für Varianten einer strategischen Entscheidung:

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Eine an die Einwohnerschwelle zur Großstadt grenzende große kreisangehörige Gemeinde unterhält im Innenstadtbereich eine in Gruppenstärke (9 Funktionen) hauptamtlich besetzte Feuerwache. In den peripheren Ortsteilen, die einst selbstständige Kommunen waren und im Zuge von Gebietsreformen eingemeindet wurden, stellt traditionell die Freiwillige Feuerwehr im Erstangriff den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung sicher.

Während in dieser Kommune der Kernstadtbereich innerhalb einer Eintreffzeit von acht Minuten in Gruppenstärke abgedeckt werden kann, benötigen die ehrenamtlichen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr in den peripheren Ortsteilen bis zu zwölf Minuten, um zuverlässig mit einer Gruppe an der Einsatzstelle einzutreffen. Bei der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans ist nun über die zukünftigen Planungsziele zu entscheiden. Hierbei stehen zwei Varianten zur Diskussion23 :

Variante 1: Für die Bedarfsplanung wird weiterhin für die städtisch und ländlich strukturierten Bereiche des Stadtgebiets ein differenziertes Planungsziel angesetzt, in dem für die erste Gruppe eine Eintreffzeit von acht Minuten für den Innenstadtbereich (durch Berufsfeuerwehr abgedeckt) und von zwölf Minuten für die ländlichen Bereiche vorgesehen werden (durch Freiwillige Feuerwehr abgedeckt), siehe Bild 13. Das Planungsziel ist mit der grundsätzlichen IST-Struktur der Feuerwehr zu erreichen, die im Rahmen der üblichen SOLL-Maßnahmen zu optimieren ist.

Variante 2: Es wird ein gleich (hohes) Planungsziel mit einer Eintreffzeit von acht Minuten für die erste Gruppe für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. In diesem Fall ist die Einrichtung einer zweiten hauptamtlich besetzten Feuerwache erforderlich, da mit der verringerten Fahrzeit in den ländlichen Bereichen dieselbigen nicht mehr von den Standorten der Freiwilligen Feuerwehr abgedeckt werden können.


Bild 13: Beispiel einer Variantenplanung zu strategischen Fragestellungen: Festlegung eines differenzierten (links) oder stadtweit einheitlichen Planungsziels (rechts)

Aus fachlicher Sicht sind beide Varianten des dargestellten Beispiels vertretbar und liegen innerhalb des bedarfsplanerischen Gestaltungskorridors. Hier handelt es sich um eine politische Entscheidung darüber, ob das gleiche Versorgungsniveau der Feuerwehr unabhängig vom Wohnort innerhalb der Gemeinde zugesichert werden soll oder eine (zweckmäßige) Differenzierung angesetzt wird. Im gleichen Zuge hat die Entscheidung für die eine oder andere Variante Auswirkungen darauf, ob sich die Feuerwehr dieser Stadt in ihrer strukturellen Aufstellung weiterhin als »Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften« (Schwerpunkt liegt auf dem Ehrenamt mit hauptamtlicher Unterstützung) oder als »Berufsfeuerwehr« (Schwerpunkt liegt auf der hauptamtlichen Aufgabenerledigung mit ehrenamtlicher Unterstützung) versteht. Die Entscheidung greift damit nicht nur tief ins Organisations-, sondern gegebenenfalls auch Motivationsgefüge des Haupt- wie auch des Ehrenamts ein (vgl. »Spirale der Hauptamtlichkeit« in Kapitel 9.3.4).

Jedoch greift nicht jede Entscheidung, die einer Variantenplanung bedarf, so tief in die strategische Ausrichtung der Feuerwehr ein. In manchen Fällen sind es auch Detailentscheidungen, die sich im Prozess der Feuerwehrbedarfsplanung nicht lösen lassen.

Feuerwehrbedarfsplanung

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