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Projektleitung

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Wie in jedem Projekt bedarf auch die Aufstellung oder Fortschreibung eines Feuerwehrbedarfsplans eine für den Prozess verantwortliche Projektleitung. Die Aufgabe des Projektleiters ist es, Zeitplan und Budget einzuhalten, Projekt- und Lenkungsgruppensitzungen zu terminieren, Arbeitspakete zu verteilen und für die notwendige Zuarbeit zu sorgen. Zudem fungiert er als zentraler Ansprechpartner für alle Beteiligten.

Der Projektleiter muss nicht automatisch auch der maßgebliche Entscheidungsträger sein, den es in Form einer Einzelperson ohnehin nur in seltenen Fällen gibt. In der Praxis fungiert in kleinen Kommunen der für die Feuerwehr zuständige Leiter oder Sachbearbeiter des Ordnungsamtes, dem die Feuerwehr in der Verwaltungsorganisation untergliedert ist, als Projektleiter. In großen Kommunen, in denen die Feuerwehr ein eigenes Amt mit hauptamtlichen Kräften darstellt, wird als Projektleiter häufig ein Mitarbeiter der Feuerwehr bestellt.

Wird die Bedarfsplanung von einem externen Beratungsunternehmen (vgl. Kapitel 3.8) begleitet oder komplett durchgeführt, stellen sowohl das Beratungsunternehmen als auch die Gemeinde jeweils einen gegenseitigen Ansprechpartner, durch die die Kommunikation und Datenaustausch kanalisiert werden. In der Regel übernehmen die Beratungsunternehmen die eigentliche Arbeitsleistung (Datenauswertung, Berichtslegung, Erstellen des Dokuments).

Feuerwehrbedarfsplanung

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