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3.2 Inhalt eines Feuerwehrbedarfsplans

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Gesetzlich gibt es weder an den Inhalt noch an die Darstellungsform eines Feuerwehrbedarfsplans konkrete oder verbindliche Anforderungen. Damit bleiben die Gliederung, Struktur und inhaltliche Ausgestaltung grundsätzlich dem Geschmack des jeweiligen Planaufstellers überlassen. Im Sinne einer anzustrebenden grundsätzlichen Vergleichbarkeit der Pläne (vgl. »Grundsatz der Vergleichbarkeit« in Kapitel 4.2) empfiehlt es sich dennoch, sich mit den benachbarten Kommunen bzw. innerhalb der übergeordneten Gebietskörperschaft (z. B. kreisweit) auf eine einheitliche Struktur abzustimmen.

Feuerwehrbedarfsplanung

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