Читать книгу Feuerwehrbedarfsplanung - Thomas Lindemann - Страница 50

3.3 Nachvollziehbarkeit von Feuerwehrbedarfsplänen

Оглавление

Zu den in Kapitel 2.1 aufgeführten Zielen der Feuerwehrbedarfsplanung zählt insbesondere die objektive und transparente Bemessung der Feuerwehr sowie deren nachvollziehbare Dokumentation in einem Feuerwehrbedarfsplan.

Mit Blick in zahlreiche Bedarfspläne von Städten und Gemeinden ist festzustellen, dass diese nicht immer eine schlüssige Begründung für das SOLL-Konzept beinhalten und sich viele SOLL-Konzepte nicht immer stringent nachvollziehbar aus den Planungszielen und den Analysen des IST-Zustands abzuleiten scheinen. Manche SOLL-Konzepte scheinen vielmehr »vom Himmel zu fallen«, ohne dass für unbeteiligte Leser des Bedarfsplans die Gründe hierfür dargelegt sind.

Die Aufstellung und Fortschreibung eines Feuerwehrbedarfsplans ist stets ein Prozess, in dem viele Entscheidungen, Abwägungen und Varianten von möglichen SOLL-Konzepten bereits durch die Arbeits- oder Lenkungsgruppe getroffen werden, noch ehe diese es in ein schriftliches Dokument oder in die zuständigen politischen Gremien (vgl. Kapitel 3.5) schaffen. Der Nachvollziehbarkeit halber empfiehlt es sich jedoch, die erstellten Varianten und Handlungsoptionen zumindest in einem Vermerk schriftlich festzuhalten.

Ein weiterer Grund für das Fehlen nachvollziehbarer schriftlicher Dokumentation in der Praxis sind die Vielzahl auch sachfremder Erwägungen sowie »weicher Faktoren«, die die Feuerwehrbedarfsplanung beeinflussen (zum Beispiel »Tradition« und »gewachsene Strukturen«, vgl. Kapitel 2.2). So lautet in manchen Fällen die Antwort auf die Frage, nach welchen Entscheidungsgründen eine Ortsfeuerwehr »genau diese drei Löschfahrzeuge« im Bedarfsplan zugewiesen bekommt: »Weil sie die schon immer hatten!« Solche fachlichen sowie politischen Zugeständnisse, die erheblichen Einfluss auf die Motivationslage der Feuerwehrangehörigen haben und das mancherorts durchaus empfindliche »System Feuerwehr« kippen können, finden in der Regel keinen Eingang in die Aktenlage. Ein durch ein ausschließlich objektives Verfahren erstellter Feuerwehrbedarfsplan ist in der Praxis daher kaum zu finden. Die Feuerwehrbedarfsplanung fungiert an dieser Stelle vielmehr als »Politikberatung«. Und es ist davor zu warnen, »mit der Brechstange« einer Feuerwehr ein künstliche SOLL-Konzepte »überzustülpen«, weil dieses »objektiv-rechnerisch richtiger« sei.

Hinderlich ist das Festhalten an gewachsenen Strukturen dann, wenn eklatante Verstöße gegen Planungsgrundsätze vorliegen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr gefährdet ist und offensichtliche Optimierungspotenziale ungenutzt bleiben. Im Zweifel und Rechtsstreit muss der Feuerwehrbedarfsplan einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Feuerwehrbedarfsplanung

Подняться наверх