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Planungsziel und Schutzziel
ОглавлениеDie Planungsziele (im Feuerwehrsprachgebrauch häufig auch Schutzziele genannt) sind das zentrale Element der Feuerwehrbedarfsplanung, anhand derer sich die Struktur der Feuerwehr in Bezug auf Organisation, Standorte, Fahrzeug und Geräte sowie Personal ableitet und die damit das Versorgungsniveau der Feuerwehr in der jeweiligen Kommune prägen. Das Planungsziel besteht klassischerweise aus konkreten Planungsparametern mit einer für ein Bemessungsszenario einzuhaltenden Planungsfrist, taktischen Einheit und gegebenenfalls Erreichungsgrad (vgl. Kapitel 4.3). In einer Kommune kann es mehrere Planungsziele gleichzeitig geben.
Dahingegen verkörpern Schutzziele (zunächst feuerwehrunabhängig) den übergeordneten gesellschaftlich und politisch gewollten Zustand eines Schutzgutes wie zum Beispiel »Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit des Menschen«, »Schutz von Sachwerten und der Umwelt«, »Schutz des kulturellen Erbes« oder »Eigenschutz von Einsatzkräften«. So lauten auch im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes die Schutzziele für bauliche Anlagen nach § 14 der Musterbauordnung (MBO)
der Entstehung eines Brandes vorzubeugen,
der Ausbreitung von Feuerwehr und Rauch (Brandausbreitung) vorzubeugen,
die Rettung von Menschen und Tieren
und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.
Auch im Bauordnungsrecht ist damit offengelassen, auf welchem Weg diese abstrakten Schutzziele zu erreichen sind, aus denen sich konkrete Anforderungen an Baustoffe, Bauteile und Rettungswege ableiten. Der mit den Schutzzielen angestrebte Zielzustand kann auf verschiedene Weisen erreicht werden. Das Aufstellen einer Feuerwehr mit konkreten Planungszielen ist nur eine Möglichkeit, die zum Erreichen der abstrakten Schutzziele geeignet sind (vgl. Bild 10 in Kapitel 2.4).