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3.4 Variantenplanung

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Durch den bedarfsplanerischen Handlungsspielraum (vgl. Kapitel 2.3) und der Vielzahl an Wechselbeziehungen und Einflussgrößen bei der Feuerwehrbedarfsplanung (vgl. Kapitel 2.2) sind häufig mehrere Wege zur (Planungs-)Zielerreichung geeignet. In vielen Fällen gibt es nicht nur »die einzig richtige« Lösung, auch nicht bei objektiv fachgerechter Planung. So können beispielsweise auch Fachleute, die sich hauptberuflich mit Parks, Schulen und Verkehr befassen, über die Trassenführung einer bestimmten Straße uneins sein (Naßmacher/Naßmacher, 2007).

Kommt die für die Feuerwehrbedarfsplanung zuständige Arbeitsgruppe nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, der im Konsens von allen Beteiligten mitgetragen wird, ist eine Variantenplanung mit Handlungsalternativen aufzustellen, zwischen denen entweder die Lenkungsgruppe des Projekts oder der entsprechende Ausschuss bzw. der Rat der Gemeinde politisch zu entscheiden hat. Die Anzahl der Varianten ist dabei möglichst gering zu halten und in einer Vorauswahl bereits auf die realistischen Optionen zu reduzieren. Dabei ist den politisch Verantwortlichen gleichzeitig eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, auf dessen Basis eine Abwägung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten vorgenommen werden kann. Ein möglicher Ansatz hierfür ist beispielsweise die Varianten hinsichtlich ihrer monetären Auswirkungen für die Kommune zu bewerten (vgl. Lindemann, 2013).

Die Varianten selbst sollten jedoch nicht im Feuerwehrbedarfsplan, sondern in den entsprechenden Sitzungsunterlagen aufgeführt werden. Im rechtsgültig verabschiedeten Enddokument des Feuerwehrbedarfsplans ist nur das ausgewählte SOLL-Konzept mit den dazugehörigen Handlungsmaßnahmen aufzunehmen. In Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung (vgl. Kapitel 3.3) können die vorgestellten Varianten mit ihren dazugehörigen Beschlüssen im Sitzungsprotokoll, in einem Aktenvermerk, in einem etwaigen Projekthandbuch zur Bedarfsplanung oder als Anhang im Feuerwehrbedarfsplan dokumentiert werden.

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