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Beispiel für Varianten einer Detailentscheidung:

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Eine Feuerwehr in einem Ortsteil mit 700 Einwohnern und ohne nennenswertem Gefahrenpotenzial verfügt im IST-Zustand über ein TSF, welches aufgrund seines Alters ersatzbeschafft werden muss und das in einem Feuerwehrhaus mit bereits beengten Platzverhältnissen untergebracht ist. Aus bedarfsplanerischer Sicht wäre für diese Ortsfeuerwehr ein aus einem TSF-W sowie ein MTF bestehender Fuhrpark ideal, da sie eine ausreichende Personalstärke für den Einsatz einer Löschgruppe (9 Kräfte) alarmverfügbar aufweist. Sowohl im Übungsbetrieb als auch im Einsatzfall soll diese Löschgruppe jedoch ohne die Nutzung von Privat-Pkw an die Übungs- bzw. Einsatzstelle gebracht werden, was mit einem TSF-W mit sechs Sitzplätzen alleine nicht realisierbar ist. Die Beschaffung eines zusätzlichen MTF erfordert jedoch für das bestehende Feuerwehrhaus einen Neu- oder Anbau. Alternativ könnte die Beschaffung eines LF 10 in Erwägung gezogen werden, welches zwar nicht für das örtliche Gefahrenpotenzial erforderlich ist, aber über eine Gruppenkabine mit neun Sitzplätzen verfügt. Ein LF 10 passt mit seinen Abmessungen jedoch nicht in die bestehende Fahrzeughalle und würde daher ebenfalls Baumaßnahmen erfordern.


Bild 14: Beispiel einer Variantenplanung für Sach- und Detailentscheidungen

Aus rein sachlicher Sicht lässt sich dieser Sachverhalt kaum befriedigend lösen: Das LF 10 in der SOLL-Variante 3 ist größer dimensioniert als für diesen Ortsteil zwingend notwendig und im Anschaffungspreis rund doppelt so teuer wie ein TSF-W. Zudem fallen Kosten für Neu- oder Umbaumaßnahmen zur Unterstellung des LF 10 an. Es würde jedoch den Anforderungen zum Transport einer Mannschaft in Gruppenstärke mit nur einem Fahrzeug gerecht werden und damit den Fahrzeugpark quantitativ nicht »aufblähen« (Betriebskosten für nur ein Fahrzeug in SOLL-Variante 3 statt für zwei Fahrzeuge in SOLL-Variante 2). Aus einsatztaktischer Sicht wäre die Beschaffung von einem TSF-W und einem MTF die beste Lösung (SOLL-Variante 2), welche jedoch ebenfalls Neu- oder Anbaukosten mit sich bringt. Die »kostengünstigste« Variante, nur die Ersatzbeschaffung eines TSF-W vorzunehmen (SOLL-Variante 1), stößt möglicherweise auf Unzufriedenheit der Mitglieder der Ortsfeuerwehr. An dieser Stelle werden die im Kapitel 2.2 beschriebenen Wechselbeziehungen zwischen Personal-, Fahrzeug- und Standortplanung besonders deutlich.

Kann im Rahmen der Arbeitsgruppe zum Feuerwehrbedarfsplan keine Lösung für die dargestellte Beispiel-Situation gefunden werden, müssen diese Varianten politisch durch die Lenkungsgruppe oder gar durch den zuständigen Gemeindeausschuss bzw. den Gemeinderat beschieden werden, die zwischen finanziellen Zwängen und politischer Bekenntnis zum Dienstfrieden der Feuerwehr zu entscheiden hat. Da sich alle Varianten im bedarfsplanerischen Gestaltungskorridor befinden, kann diese Entscheidung unterschiedlich ausfallen.

Manche Entscheidungen können auch gänzlich außerhalb des Feuerwehrbedarfsplans gelöst werden. Ergibt sich beispielsweise aus der Bedarfsplanung die Notwendigkeit für einen neuen Feuerwehrstandort, reicht diese Feststellung im Feuerwehrbedarfsplan in einigen Fällen bereits aus, damit mit dessen Verabschiedung im Rat der Stadt oder Gemeinde der politische Wille zum Neubau des Standorts gesichert ist. Gegebenenfalls ist im Bedarfsplan ein geografischer Bereich einzugrenzen, in dem der neue Standort idealerweise liegen sollte. Die konkrete Grundstücksuche kann separat im Nachgang an den Bedarfsplanprozess durch eine Projektgruppe, die Verwaltung oder einen externen Sachverständigen ermittelt werden.

Feuerwehrbedarfsplanung

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