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c) Vorfrage: Wirksame Ehe

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Die italienische namensrechtliche Regelung (Art. 143-bis cc) stellt jedoch die Vorfrage der wirksamen Ehe. Nur bei wirksam geschlossener Ehe ist Ying „verheiratete Frau“.

Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

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