Читать книгу Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht - Thomas Rauscher - Страница 60
II. Erwerb eines Ehenamens durch Namenswahl 1. Ehenamensstatut
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Die Ehegatten könnten jedoch den Namen „Thieu“ durch Erklärung vom 27.2.1996 zum Ehenamen bestimmt haben.