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d) Name der Ying

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Damit führte Ying nach Eheschließung den Familiennamen „Hu“ oder „Hu in Thieu“, nicht aber „Thieu“. Ob sie den Vornamen weiterhin nach dem Nachnamen führte (Hu Thi Ying) oder die Namensreihenfolge europäisierte (Ying Hu) oder italienisierte (Ying Hu in Thieu), blieb ohnehin ihr überlassen, da das italienische Recht ebenso wie das deutsche Recht nur bestimmt, welcher Namensteil Vor- bzw Nachname ist, nicht aber in welcher Reihenfolge diese Namen im Rechtsverkehr zu gebrauchen sind.[10]

Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

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