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Die tatbestandlichen Voraussetzungen liegen sogar für beide Alternativen, Art. 10 Abs. 2 Nr 1 oder Nr 2 EGBGB, vor. Ying hat ein deutsches Personalstatut; beide Ehegatten haben einen deutschen gewöhnlichen Aufenthalt.

Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

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