Читать книгу Klausurenkurs im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht - Thomas Rauscher - Страница 62
b) Art. 10 Abs. 2 EGBGB
Оглавление48
Ein deutsches Ehenamensstatut könnte sich aus Art. 10 Abs. 2 EGBGB ergeben.
48
Ein deutsches Ehenamensstatut könnte sich aus Art. 10 Abs. 2 EGBGB ergeben.