Читать книгу Handbuch Medizinrecht - Thomas Vollmöller - Страница 221

3. Medizinischer Fachangestellter

Оглавление

408

Bei Medizinischen Fachangestellten handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, § 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten.[81] Zielsetzung der Berufsausbildung ist die Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse, die zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz befähigen, insbesondere geht es dabei um selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang (§ 3 S. 1 der Verordnung).

409

Ausbildungsberufsbild (§ 4), Ausbildungsrahmenplan (§ 5), Ausbildungsplan (§ 6), schriftlicher Ausbildungsnachweis (§ 7) sowie Organisation und Durchführung der Prüfung werden in der Ausbildungsverordnung des Bundes beschrieben. Zum Ausbildungsrahmenplan zählen neben rechtlichen Anforderungen insbesondere die Themen Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Hygiene, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Schutz vor Infektionskrankheiten. Daneben zählt Kommunikation, Patientenbetreuung und -beratung, Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement, Verwaltung und Abrechnung, Information und Dokumentation, Durchführen von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes, Grundlagen der Prävention und Rehabilitation sowie Handeln bei Not- und Zwischenfällen zu den Ausbildungsschwerpunkten.

410

Wichtig

Die fachliche Eignung als Ausbilder für den Ausbildungsberuf der medizinischen, zahnmedizinischen, tiermedizinischen und pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten besitzen nur approbierte Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker im jeweiligen Berufsfeld.[82]

Handbuch Medizinrecht

Подняться наверх