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ddd) Manipulative Leerverkäufe

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Leerverkäufe wurden bereits vorgestellt – es handelt sich um Verkäufe von Finanzinstrumenten, bei denen die veräußerten Instrumente nicht im Eigentum des Veräußerers stehen und die Erfüllung zeitversetzt erfolgt.533 Im vorliegenden Kontext sind vor allem ungedeckte Leerverkäufe problematisch, bei denen die Erfüllung der Lieferpflichten aus dem Leerverkaufsgeschäft nicht abgesichert ist.534 Das gilt zumindest dann, wenn dem Transaktionspartner des Leerverkäufers verborgen bleibt, dass die verkauften Finanzinstrumente nicht im Eigentum des Leerverkäufers stehen und dass dieser über keine Absicherung zur Erfüllung der Lieferpflichten verfügt. Solche Leerverkäufe können genutzt werden, um Kurse gezielt zu beeinflussen, wobei der Leerverkäufer zugleich Risiken aus dem Geschäft auf seinen – dahingehend uninformierten – Transaktionspartner abwälzt. Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden missbräuchlichen Vorgehensweisen:

 • Bear raids: Hierbei handelt es sich um massenhafte Leerverkäufe, die als Zwischenziel andere Marktteilnehmer irreführen und zu fehlerhaften Annahmen über die Bewertung eines Finanzinstruments veranlassen sollen.535 Problematisch ist die Strategie, wenn der Leerverkäufer zusätzlich Falschinformationen streut oder wenn er in Abstimmung mit anderen Leerverkäufern handelt, um den Preis des Finanzinstruments kollusiv nach unten zu drücken.

 • Bottom fishing: Bei dieser Strategie gibt ein Leerverkäufer ebenfalls massenhaft Verkaufsaufträge auf. Diese erfolgen allerdings als Stop market-Order, wobei er als Zwischenziel darauf spekuliert, durch seine Verkäufe fremde Verkaufsaufträge auszulösen.536 Im Anschluss kann der Leerverkäufer sich zum abgesenkten Kurs eindecken.537 Allerdings ist die Strategie aufgrund der dadurch ausgelösten Kursschwankungen nach außen erkennbar. Als manipulativ wird sie trotzdem angesehen, wenn der Leerverkäufer von vornherein plant, sich nicht einzudecken.538

Als manipulativ werden auch andere Leerverkäufe angesehen, bei denen der Leerverkäufer von vornherein seine Lieferverpflichtung nicht erfüllen will (in den USA bekannt als sog. abusive naked short sales).539 Nach heutigem EU-Recht könnte es sogar genügen, wenn der Leerverkäufer ohne Täuschungsabsicht schlichtweg nicht erfüllungsfähig ist.540

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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