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2. Konkretisierung durch internationale Organisationen

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Die Beschlüsse in den Gipfelerklärungen der G 20 bedürfen zur Umsetzung einer weiteren Konkretisierung. Diese Konkretisierung erfolgt in einem gestuften System, an dem auf übernationaler Ebene weitere Institutionen bzw. Gremien beteiligt sind. Diese Gremien entwickeln Leitlinien und Empfehlungen, die zwar nicht unmittelbar rechtsverbindlich sind, aber die genannten Beschlüsse in ein in den einzelnen Rechtsordnungen umsetzbares Regelungsprogramm übertragen und diesbezüglich für die beteiligten Vertreter nationaler Aufsichtsbehörden, aber auch darüber hinaus eine mehr oder minder ausgeprägte (zumindest faktische) Bindungswirkung haben.612

In dem genannten System nimmt der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board – FSB) eine gewisse Sonderstellung ein, denn dieses Gremium hat eine unmittelbar von den Gipfelbeschlüssen der G 20 abgeleitete Funktion. Der erst in der Finanzkrise (April 2009) geschaffene Finanzstabilitätsrat dient dazu, die Stabilität des Finanzsystems durch die Entwicklung strenger regulatorischer, aufsichtlicher und anderer auf den Finanzsektor bezogener Politiken zu fördern und zu einheitlichen Wettbewerbsbedingungen durch eine kohärente Politikumsetzung über Sektor- und rechtsordnungsspezifische Grenzen hinweg beizutragen.613 Der Finanzstabilitätsrat hat seit seiner Gründung vor allem die Aufgabe übernommen, Bereiche zu identifizieren, in denen die Finanzmarktregulierung Lücken aufweist, sodass es zum Aufbau systemischer Risiken kommen kann. Außerdem gibt er in den betreffenden Fällen Empfehlungen zur Verbesserung der Regulierung ab.

Als weitere Gremien sind auf internationaler Ebene mehrere bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich angesiedelte Ausschüsse für Banken und Zahlungsdienste zu nennen. Unter diesen ist vor allem der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hervorzuheben, in dem Vertreter nationaler Aufsichtsbehörden und Notenbanken vertreten sind. Der Ausschuss soll speziell die Bankenaufsicht mit Blick auf die Regelungen, Verfahren und Bankpraktiken weltweit stärken und dadurch die Stabilität des Finanzsystems fördern.614 Dies tut der Ausschuss unter anderem durch den Austausch von Informationen, die Erarbeitung und Förderung von globalen Standards, Richtlinien und Praxisempfehlungen (z.B. zu Eigenkapital und Liquidität, sog. „Basel III“) und die Überwachung von Regulierung und Beaufsichtigung sowie der Marktentwicklung.615 Die Empfehlungen des Basler Ausschusses sind im vorliegenden Zusammenhang wegen der Bedeutung von Banken als Finanzintermediären relevant. Ergänzend wurde ein Basler Ausschuss für Zahlungs- und Marktinfrastrukturen geschaffen, der die Sicherheit und Effizienz von Zahlungen, Ausgleich (clearing), Abwicklung (settlement) zugehörigen Maßnahmen fördern und dadurch seinerseits zur Stabilität des Finanzsystems und zur Wirtschaftsentwicklung beitragen soll.616

Hinzu treten weitere Koordinationsgremien der nationalen Aufsichtsbehörden, unter denen hier vor allem die Internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions – IOSCO) hervorzuheben ist. Diese hat die Aufgabe, zur Entwicklung der Märkte für Finanzinstrumente und der Verbesserung ihrer Effizienz beizutragen, die Rechtsdurchsetzung zu koordinieren und einheitliche Standards durchzusetzen.617 Je nach Sachzusammenhang entwickeln weitere aufsichtsbehördliche Gremien Leitlinien und Empfehlungen mit Blick auf den Handel mit Finanzinstrumenten (z.B. IAIS für Versicherungen).618

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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