Читать книгу Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente - Thomas Weck - Страница 140

Q. Zusammenfassung und Ausblick auf mögliche Weiterentwicklungen

Оглавление

Finanzinstrumente dienen dem Handel mit erwarteten Kapitalflüssen und damit einem Handel mit Risiken. Die im nationalen Recht definierten Wertpapiere (d.h. herkömmliche Eigen- und Fremdkapitalinstrumente) mögen einen Großteil des Handelsvolumens ausmachen. Sie stellen aber nur einen Bruchteil der existierenden Finanzinstrumente dar. Dabei ist die Risikostruktur von Tranchierungsverbriefungen, strukturierten Produkten mit derivativer Komponente und reinen Derivaten wesentlich komplexer als die Risikostruktur herkömmlicher Wertpapiere. Aufsichtsrechtlich ist sie jeweils von Bedeutung, soweit Dritte durch die Transaktion Risiken ausgesetzt werden können.

Ebenso wie herkömmliche Anleihen können Tranchierungsverbriefungen (ABS) und strukturierte Produkten mit derivativer Komponente zur Refinanzierung genutzt werden (atypische Anleihen). Die Emittenten sind anstelle sonstiger Unternehmen allerdings häufig Finanzintermediäre. Gerade für Banken ist die Emission atypischer Anleihen interessant, um damit ihr Kreditgeschäft zu refinanzieren. Um die Übernahme der Kreditrisiken für die Anleger attraktiv zu machen, können die Banken die Risiken poolen und tranchieren (ABS) oder durch eine derivative Komponente anreichern, bevor sie sie verbriefen. Diese Maßnahmen lassen jedoch die Informationsasymmetrien zwischen den Emittenten (Banken) und den Anlegern wachsen. Denn Letztere müssen dann nicht nur das Kreditgeschäft bewerten, in das sie investieren, sondern auch die Modifizierung des Risikos in der von ihnen erworbenen Verbriefung.

In Derivatekontrakten werden zwei zueinander gegenläufige, künstliche Risiken vereinbart. Die Risikostruktur des Derivats kann symmetrisch (unbedingtes Termingeschäft bzw. Future-/Forwardgeschäft) oder asymmetrisch (bedingtes Termingeschäft bzw. Optionsgeschäft) sein. Im letztgenannten Fall entscheidet über die Leistung der Leistende (put) bzw. der Empfänger (call). Dadurch, dass Risiken alleiniger Vertragsgegenstand sind, können Derivate zur Risikoverschiebung eingesetzt werden. Daneben weisen sie ebenso wie Anleihen eine Hebelwirkung auf. Diese ist hier nur nicht vom Laufzeitende eines beim Anleihezeichner aufgenommenen Kredits, sondern von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig. Der Kontrakt umfasst auch nur die Differenz der Leistungen aus gegenwärtigen und zukünftigen Kassageschäften, weshalb erst bei Eintritt des vereinbarten Ereignisses überhaupt eine Leistung fällig wird (Differenzgeschäft). Diese Merkmale machen Derivate einerseits für die Transaktionspartner attraktiv, denn sie bedeuten, dass solche Kontrakte zunächst ohne Kapitaleinsatz abgeschlossen werden können. Die Hebelwirkung führt indes andererseits zu einer Risikoverkettung, die sich zum Nachteil Dritter auswirken kann. Dabei lassen die Auswirkungen auf Dritte nur in einer Gesamtschau beurteilen. Denn bei einem spekulativen Einsatz des Derivats erhöht sich das Risiko sowohl für den spekulierenden Transaktionspartner als auch für den Gesamtmarkt. Bei Absicherungsgeschäften (hedging) kann einer der Transaktionspartner ein für ihn schon bestehendes Risiko ausgleichen, wodurch auch das Risiko für den Gesamtmarkt sinkt. Im Fall der Arbitrage spekuliert ein Transaktionspartner in einer Weise, die das Risiko für den Gesamtmarkt vermindert.

Die Einteilung der Derivate in diesem Kapitel beruht im Wesentlichen darauf, dass die Derivate jeweils Risiken anderer Art abbilden, sodass auch mitbetroffene Dritte jeweils anderen Risiken ausgesetzt sind. Der Fokus lag hier insofern auf Finanzderivaten. So bilden Kreditderivate Ausfallrisiken, Kapital-/Fondsderivate (EDS/ELN/ELO bzw. FLN/CFO) Marktpreisrisiken, Volatilitätsderivate Schwankungsrisiken ab usw. Allerdings wurde zumindest kurz darauf verwiesen, dass Derivate auch alle möglichen anderen Risiken innerhalb und außerhalb der Finanzmärkte abbilden können. Die Spanne reicht hier von Rohstoff- und Warenderivaten, deren Risikostruktur unter anderem die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Waren abbildet, bis hin zu Wetterderivaten und Katastrophenanleihen (cat bonds). Die Betrachtung verkompliziert sich weiterhin dadurch, dass auch Geschäfte mit herkömmlichen Wertpapieren so strukturiert werden können, dass sie ähnliche Funktionen wie Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten erfüllen (insb. zeitweilige Wertpapierüberlassungen). Dies spiegelt sich in dann vergleichbaren Risikostrukturen der relevanten Transaktionen.

Die Marktentwicklung bleibt beim Stand der hier beispielhaft dargestellten Instrumente und Transaktionen selbstredend nicht stehen. Zurzeit werden vor allem die Verbindung von Finanzinstrumenten mit Kryptowährungen (z.B. Bitcoin-Futures bzw. -ETF) und technische Lösungen zur Umsetzung von Transaktionen, bei denen bisher Finanzinstrumente eingesetzt werden (z.B. smart contracts), diskutiert. Die Verbindung von Finanzinstrumenten mit Kryptowährungen führt zur Verknüpfung aufsichtsrechtlicher Aspekte mit Aspekten der Geldpolitik (Schutz der Geldwertstabilität). Der Einsatz von technischen Lösungen führt zu einer Vorverlagerung der aufsichtsrechtlichen Verantwortlichkeit. Die daraus folgenden zusätzlichen Probleme sollen in dieser Arbeit nicht betrachtet werden. Die Problematik wird im Ausblick des Schlusskapitels lediglich noch einmal hervorgehoben.568

568 Kap. 8 (S. 1033).

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

Подняться наверх