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2. Deutschland a) Einführung

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Im deutschen Finanzaufsichtsrecht ist es allenfalls bei einer sehr abstrakten Betrachtungsweise möglich, Schutzgüter zu bezeichnen, die für alle Regelungsbereiche einheitlich gelten. Diese Schwierigkeiten liegen in der gewachsenen Struktur des relevanten Aufsichtsrechts begründet und in den bislang nicht immer eindeutig geklärten Aufgaben der Aufsicht. Eine begrenzte Systematisierung der Schutzgüter ist ausgehend vom Regelungsansatz möglich, wenn eine an einzelne Institutionen anknüpfende Aufsicht (Abschn. b)) und eine marktbezogene Aufsicht (Abschn. c)) unterschieden werden.646

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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