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a) Gemeinsames Vorgehen bei Marktmanipulationen

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Als kollusive Marktmanipulationen werden bisher vor allem Strategien von Händlern diskutiert, die darauf abzielen, eine fiktive Nachfrage zu simulieren und daraufhin die Reaktionen anderer Marktteilnehmer auszubeuten. Daneben kann ein koordiniertes Vorgehen auch dadurch zustande kommen, dass Händler bei der Umsetzung ihrer Strategie mit Banken zusammenwirken. Während umstritten geblieben ist, ob eine solche Abstimmung beim schon angesprochenen front running praktisch genutzt wird, hat es immerhin bereits Fälle gegeben, in denen Vorwürfe zu einer Abstimmung bei Übernahmeversuchen untersucht worden sind.552

Im Einzelnen werden die folgenden Strategien manipulativen kollusiven Verhaltens diskutiert:

 • Pre-arranged trades: Abgesehen von Insichgeschäften können Verkäufer auch aufgrund einer Absprache gegenläufige und einander entsprechende Aufträge mit im Wesentlichen gleichen Volumina und Preisen stellen. Dies kann sowohl bilateral (matched orders) als auch in einem Ring von Händlern geschehen (pool bzw. circular trading). Die Geschäfte dienen dazu, den falschen Eindruck eines regen Handels zu erwecken, um so Kurse zu beeinflussen.553

 • Pump & dump: Diese Bezeichnung betrifft Praktiken, bei denen Falschinformationen gestreut werden, um den Kurs eines Finanzinstruments zum eigenen Nutzen zu bewegen oder zu stabilisieren („pump“). Dies kann zu Handelsgeschäften – etwa Verkäufen („dump“) – auf Basis des beeinflussten Kurses genutzt werden, welcher sich daraufhin normalisiert.554

 • Koordiniertes „Anschleichen“ zur Vorbereitung einer Übernahme: Sowohl in Deutschland als auch in den USA ist der Vorwurf untersucht worden, strategische Investoren hätten mit Unterstützung ihrer Banken eine verdeckte Beteiligung aufgebaut, um Meldepflichten zu umgehen und eine Übernahme abzusichern. Dazu erwarben die Investoren eine Long-Position im Rahmen eines Aktienswap- (TRS) oder Optionsgeschäfts, das cash-settled war und mit dem Börsenkurs von Aktien des Zielunternehmens als Referenzwert abgeschlossen wurde. Die Banken hielten eine Short-Position, die über Aktienkäufe abgesichert war.555 Die Positionen konnten ausgenutzt werden, um künstlich einen Verkaufsdruck im Markt zu erzeugen oder sicherzustellen, dass unbeteiligte Aktieninhaber die Übernahme nicht behinderten.556

Im zuletzt angeführten Beispiel ist zu berücksichtigen, dass die Umgehung von Meldepflichten auch insiderrechtlich bedeutsam sein kann. Hierauf ist bei der Darstellung der aktuellen Insidervorschriften weiter unten zurückzukommen.557

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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