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II. Internationale Ebene (Völkerrecht)

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Eine für alle betroffenen Märkte relevante Festlegung aufsichtsrechtlicher Schutzgüter ist auf internationaler Ebene bemerkenswerterweise erst durch die Beschlüsse der G 20 im Rahmen der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise erfolgt. Die in mehreren Gipfelerklärungen enthaltenen Beschlüsse definieren zwar vorrangig politische Ziele, enthalten aber auch eine Selbstverpflichtung der an den Gipfeln beteiligten Staaten und haben insofern einen völkerrechtlichen Gehalt.590 Sie werden in den zur Umsetzung ergangenen Empfehlungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und anderer Gremien (z.B. IOSCO, FSB) näher konkretisiert.591

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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