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F. Abgrenzung zu anderen marktbezogenen Regelungen
ОглавлениеDas Finanzaufsichtsrecht bildet auch in Bezug auf das Marktgeschehen keinen isolierten Regelungsrahmen. Zusätzlich sind andere Regelungen zu beachten, die anderen ordnungsrechtlichen Zielen dienen. Aber auch zu marktbezogenen privatrechtlichen Vorschriften können sich Überschneidungen ergeben. Im Folgenden soll stellvertretend auf das Verhältnis zwischen Aufsichts- und Wettbewerbsrecht und auf das Verhältnis von Aufsichts- und Verbraucherschutz eingegangen werden.