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G. Die Finanzkrise als Beispiel zur Feststellung des Regelungsbedarfs

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Die Finanzkrise 2008–2012 bietet Anschauungsmaterial für die Frage, wann sich speziell aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ein aufsichtsrechtlicher Regelungsbedarf ergeben kann. Ein mehr als oberflächlicher Überblick über die Entwicklungen in der Krise ist hier nicht möglich.823 Dennoch soll der Gefahrenbeitrag der in der Finanzkrise relevanten Instrumente zumindest ansatzweise herausgearbeitet werden. Dazu wird zuerst die Funktionsweise der Instrumente, so wie sie im Vorfeld der Krise eingesetzt wurden, dargestellt (Abschn. I). Anschließend sollen die Entwicklungen im Verlauf der Krise kurz nachgezeichnet werden, um zu zeigen, auf welche Weise sich Risiken, die mit den betreffenden Finanztransaktionen verbunden waren, realisiert haben (Abschn. II).

Die Gefahren, die sich in der Finanzkrise zeigten, wurden in der EU sowohl mit aufsichtsrechtlichen als auch mit wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen bekämpft. Dabei zeigte sich, dass die beiden genannten Regelungsbereiche Querbezüge aufweisen, die sich nicht lediglich in einem Zielgegensatz, der durch Abwägung zu beheben wäre, erschöpfen (Abschn. III).

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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