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3. Wiederverbriefungen (CDO2 u.Ä.)

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Die nachrangigen Tranchen von CDO wurden zum Teil nach demselben Prinzip wie einfache CDO wiederverbrieft, unter Umständen auch mehrfach (CDO2, CDO3 usw.).842 Zweck der Wiederverbriefung war es dabei, die Risiken erneut so zu bündeln bzw. aufzuteilen wurden, dass sich höchst- und nachrangige Tranchen bilden ließen. Die Wiederverbriefung war gerade auch für europäische Banken von Interesse, da sie durch den Ankauf und die Wiederverbriefung Provisionen erwirtschaften konnten, auch wenn ihnen der direkte Zugang zu den amerikanischen Hypothekenmärkten fehlte.843 Zu Zwecken der Wiederverbriefung engagierten sie sich allerdings in Instrumenten, deren Risiken sie selbst nur schwerlich überblicken konnten.844

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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