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1. Absicherung

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Ein Derivat kann insbesondere eingesetzt werden, um Risiken auf einen Sicherungsgeber zu verschieben. Zu einer derartigen Risikoverschiebung kommt es, wenn ein Transaktionspartner das Derivat verwendet, um ein Risiko, dem er tatsächlich ausgesetzt ist, zu neutralisieren. Dabei werden Derivate üblicherweise nur zur Absicherung gegen transaktionsbedingte Risiken entwickelt, auf deren Verwirklichung die Gegenpartei mit dem Absicherungsinteresse keinen Einfluss hat oder zu haben glaubt (z.B. Marktpreis- oder Kontrahentenrisiken).230 So ist beispielsweise der Zweck von Forward- oder Future-Kontrakten häufig eine Reduzierung von Marktpreisrisiken, die im Zusammenhang mit der übrigen Geschäftstätigkeit einer Partei stehen, etwa des Risikos von Rohstoffpreissteigerungen. Ein Hersteller kann sich also gegen Rohstoffsteigerungen nicht nur dadurch absichern, dass er bereits jetzt Rohstoffe physisch kauft und einlagert, sondern er kann auf ein entsprechendes Differenzgeschäft (z.B. mit Futures) abschließen.

Der Abschluss eines Derivatkontrakts zu Absicherungszwecken wirkt hinsichtlich des Gesamtrisikos des betreffenden Transaktionspartners und des Gesamtrisikos im Markt risikomindernd. Allerdings ist es im Fall von Industrieunternehmen üblich, Derivatkontrakte im Rahmen von pauschalen Preissicherungsgeschäften abzuschließen. Es handelt sich bei Derivatkontrakten aber auch sonst häufig nicht um absolut passgenaue Gegengeschäfte zu bestehenden Risiken (sog. perfect hedges). Deshalb kann es auch unabhängig von Fehlbewertungen sein, dass Derivate die Risiken im Rahmen von Absicherungsgeschäften nur begrenzt neutralisieren.

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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