Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Thorsten Siegel - Страница 311
VI. Die Bekanntgabe des Verwaltungsakts
Оглавление435
Fall 12:
A hat bis zum 31.3. in der Bleibtreustraße 4 gewohnt und ist dann in die Meinekestraße 20 verzogen. Das Gewerbeaufsichtsamt, welchem die Adressenänderung entgangen ist, untersagt A am 1.5. in einem an die alte Adresse gerichteten Schreiben die Gewerbeausübung. Nachmieter des A ist B; dieser wirft den Brief in die Mülltonne. Ist die Gewerbeuntersagung wirksam geworden? Rn 453